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Bekanntmachung
der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald-
Die nächste Anglerprüfung findet am 25. März 2017 im
Landratsamt Oberspreewald-
01968 Senftenberg, Dubinaweg 1
in der Zeit von
09.00 bis 11.00 Uhr statt.
Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008
Die Prüfungsgebiete umfassen:
Fischkunde
Pflege der Fischgewässer
Fanggeräte und deren Gebrauch
Behandlung der gefangenen Fische
Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-
Anmeldung und Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 17.März 2017 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald-
Inhalt des Antrages:
Vor-
Geburtsdatum und –ort
Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
wenn vorhanden Tel.-
Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
Unterschrift des Antragstellers
Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.
Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr
Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL
Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.
Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind
zu richten an:
Landkreis Oberspreewald-
Untere Fischereibehörde
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg
Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-
Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-
karina-
Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter
www.osl-
Prüfungsfragen und Onlinetest unter
www.mlul.brandenburg.de Landwirtschaft & Fischerei Themen A-
Die Postanschrift ist Landkreis Oberspreewald-
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg,